Liefer- und Verkaufsbedingungen
Unsere Lieferbedingungen

Wir liefern alles prompt ab Lager. Die Lieferung erfolgt „ex works“ (Porto zu Lasten des Empfängers).
Im Inland und innerhalb der EU verlangen wir keinen Mindestbestellwert. Bei einem Warenwert unter € 55,00 pro Bestellung berechnen wir einen Unkostenzuschlag von € 5,50.

Lieferungen in Drittländer erfolgen „ex works“. Für diese Lieferungen gilt als Mindestbestellwert € 100,00. Für Bestellungen ab € 100,00 und unter € 200,00 berechnen wir einen Unkostenzuschlag von € 10,00 pro Bestellung.

Unsere Qualitätsgarantie

Wir verwenden nur ausgesuchte und naturbelassene Garnqualitäten und produzieren nach den Richtlinien des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft e.V. (IVN). Unsere Qualitäten werden in regelmäßigen Abständen von anerkannten Instituten kontrolliert.

Unsere Konditionen

Wir beliefern den Fachhandel und Wiederverkäufer zu den Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft. Bei Neukunden ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung erforderlich.

Verpackung

Frei

Transportrisiko

Der Versand erfolgt in der Regel per DHL (auch Kleinstmengen). Wir versenden ausschließlich mit DHL GoGreen, damit die durch den Warentransport entstandenen Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Alle Paketsendungen mit DHL GoGreen sind bis zu einem Warenwert von € 500,00 versichert. Bei Verlust oder Beschädigung der Sendung gehen der übersteigende Betrag sowie das Risiko zu Lasten des Empfängers. Für Bahnfracht- und Expresssendungen sowie Sendungen mit Speditionen übernehmen wir kein Verlustrisiko.

Zahlung

Innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 4,00 % Skonto
Innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 2,25 % Skonto
Innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto

Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauskasse zu versenden. In jedem Fall wird der Erstauftrag nur gegen Vorauskasse geliefert. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen berechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge - einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten - erfolgen keine weiteren Lieferungen.

Wir erheben eine Mahngebühr von € 3,00 je Mahnstufe.

Empfohlene Verkaufspreise

Wir wünschen uns einen fairen Wettbewerb unter den Wiederverkäufern unserer Produkte. Deshalb empfehlen wir einen Aufschlag von mindestens 100% plus Mehrwertsteuer auf unsere Einkaufspreise in dieser Preisliste.

Rücksendungen

Rücksendungen sind nur im Reklamationsfall und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Nach Verstreichen dieser Frist werden wir davon ausgehen, dass Sie mit unserer Lieferung zufrieden und einverstanden sind. Alle weiteren Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache vorgenommen werden, und es wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr anfallen.
Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation vergüten wir die Portokosten der Rücksendung. Wählen Sie bitte den günstigsten Versandweg.
Nach den Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft haben wir das Recht auf Nachbesserung. Reparatur ist zwar nicht immer preiswerter als eine Ersatzleistung, aber ökologisch sinnvoller.

Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
  2. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.
  3. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
  5. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
  6. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  7. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.
Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Reutlingen.
Es gilt Deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Rechts. Pfullingen, im Juli 2020