n e g n u g n i d e b s f u a k r e V d n u - r e f e i L / s e h c i l z t Liefer- und Verkaufsbedingungen – Unsere Lieferbedingungen Wir liefern alles prompt ab Lager. Die Lieferung erfolgt „ex works“ (Porto zu Lasten des Empfängers). Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation vergüten wir die Portokosten der Rücksendung. Wählen Sie bitte den günstigsten Versandweg. ü N Im Inland und innerhalb der EU verlangen wir keinen Mindestbestellwert. Lieferungen in Drittländer erfolgen „ex works“. Für diese Lieferungen gilt als Mindestbestellwert € 100,00. Unsere Qualitätsgarantie Wir verwenden nur ausgesuchte und naturbelassene Garnqualitäten und produzieren nach den Richtlinien des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft e.V. (IVN). Unsere Qualitäten werden in regelmäßigen Abständen von anerkannten Instituten kontrolliert. Unsere Konditionen Wir beliefern den Fachhandel und Wiederverkäufer zu den Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft. Bei Neukunden ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung erforderlich. Verpackung Frei Transportrisiko Der Versand erfolgt in der Regel per DHL (auch Kleinstmengen). Wir versenden ausschließlich mit DHL GoGreen, damit die durch den Warentransport entstandenen Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Alle Paketsendungen mit DHL GoGreen sind bis zu einem Warenwert von € 500,00 versichert. Bei Verlust oder Beschädigung der Sendung gehen der übersteigende Betrag sowie das Risiko zu Lasten des Empfängers. Für Bahnfracht- und Expresssendungen sowie Sendungen mit Speditionen übernehmen wir kein Verlustrisiko. Zahlung Innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 4,00 % Skonto Innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 2,25 % Skonto Innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauskasse zu versenden. In jedem Fall wird der Erstauftrag nur gegen Vorauskasse geliefert. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Vorkasserechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen mit 4 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu zahlen. Nach Ablauf dieser 30 Tage wird der Auftrag storniert. Zahlungsverzug Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen berechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge - einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten - erfolgen keine weiteren Lieferungen. Wir erheben eine Mahngebühr von € 3,00 je Mahnstufe. Empfohlene Verkaufspreise Wir wünschen uns einen fairen Wettbewerb unter den Wiederverkäufern unserer Produkte. Deshalb empfehlen wir einen Aufschlag von mindestens 100 % plus Mehrwertsteuer auf unsere Einkaufspreise in der Preisliste. Rücksendungen Rücksendungen sind nur im Reklamationsfall und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Nach Verstreichen dieser Frist werden wir davon ausgehen, dass Sie mit unserer Lieferung zufrieden und einverstanden sind. Alle weiteren Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache vorgenommen werden, und es wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr anfallen. Nach den Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft haben wir das Recht auf Nachbesserung. Reparatur ist zwar nicht immer preiswerter als eine Ersatzleistung, aber ökologisch sinnvoller. Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 2. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei. 3. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. 5. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 6. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 7. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Reutlingen. Es gilt Deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Rechts. Pfullingen, im Juli 2022 35